Wasserkraft von Wasserbau ZT aus Hall in Tirol
Die Wasserkraftnutzung als weitgehend CO2 -freie Stromgewinnung ist nicht nur ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaziele, sondern auch fundamental für eine kostengünstige heimische Energieversorgung. Auch im Bereich Trinkwasserkraftwerke schlummert noch ungeahntes und oft verstecktes Potential. Aufgrund unserer Vernetzung sind wir hinsichtlich rechtlicher Vorgaben oder Fördermöglichkeiten am Puls der Zeit. Im Zuge unserer Tätigkeit im Verein Kleinwasserkraft Österreich (Link) tauschen wir uns österreichweit zu allen Belangen der Wasserkraftnutzung aus.
Experten für Anlagenbau
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Anlagenbau unterstützen wir Sie in allen Fragen von Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Wir erstellen
- Vorstudien und Bemessungen,
- führen Behördeneinreichungen durch,
- erstellen Polierpläne sämtlicher Anlagenteile (Wasserfassung bzw. Wehranlage, Krafthaus, Ausleitung usw.),
- führen Ausschreibungen durch und
- vertreten als örtliche Bauaufsicht (ÖBA) konsequent Ihre Interessen im Zuge der Ausführung.
Wasserrechtliche Bewilligungen sind grundsätzlich zeitlich befristet. Gemäß §21 (3) WRG 1959 kann frühestens fünf Jahre und spätestens sechs Monate vor Ablauf um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserrechtes angesucht werden. Prüfen Sie ihren wasserrechtlichen Bescheid, um wichtige Termine nicht zu verpassen!