Trinkwasserversorgung von Wasserbau ZT aus Hall in Tirol
Unser Trinkwasser ist ein echter Schatz. Um es in höchster Qualität in die Haushalte zu bringen, bieten wir die technisch besten Lösungen für Wasserfassung und Trinkwasserverteilung. In vielen Trinkwasserversorgungsanlagen schlummert höchst interessantes wirtschaftliches Potential in Form von Trinkwasserkraftwerken und das bei vergleichsweise sehr geringem Eingriff in die Umwelt.
Professionell & Nachhaltig
Wir liefern dauerhafte und wirtschaftliche Komplettlösungen für sämtliche Bereiche der Trinkwasserversorgung:
- Planung aller Anlagenteile,
- hydrodynamische Modellierungen von Trinkwassernetzen,
- wasserrechtliche Einreichungen,
- Ausschreibung von Bauleistungen,
- örtliche Bauaufsicht (ÖBA) bis zur wasserrechtlichen Kollaudierung.
§21 WRG 1959: Frühestens fünf Jahre und spätestens sechs Monate vor Ablauf kann um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserrechtes angesucht werden. Prüfen Sie ihren wasserrechtlichen Bescheid, um wichtige Termine nicht zu verpassen!
§134 WRG 1959: Öffentliche Wasserversorgungsanlagen sind in Zeitabständen von höchstens fünf Jahren hygienisch und technisch durch Sachverständige zu überprüfen, sofern die Wasserrechtsbehörde nicht unter Bedachtnahme auf besondere Umstände kürzere Zeitabstände vorschreibt. Überprüfen Sie ihren Wasserrechtsbescheid und versäumen sie keine wichtigen Termine!